Unbedenklichkeitsbescheinigung
Als qualifizierte Tragwerksplaner:innen übernehmen wir bei genehmigungsfreien Baumaßnahmen bundesweit die statische Überprüfung (Statik) und Gebrauchstauglichkeit. Beispiele für eine solche Maßnahme sind:
- Abbrucharbeiten (z. B. Wanddurchbruch, Deckendurchbruch)
- Zusatzlasten (z. B. durch eine Solarthermie-/Photovoltaik-Anlage)
- Genehmigungsfreie Dachgaube, ‑loggia, ‑terrasse
- Außentreppe, Balkon uvm.
Sie erhalten Angaben zu konstruktiv erforderlichen Maßnahmen (z. B. Einbau Stahlträger). Die erforderlichen Bauteile werden statisch bemessen (z. B. HEA 180). Auf Wunsch stellen wir anschließend eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Leiter Tragwerksplanung

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Geschäftsführer
Lieferung innerhalb von Werktagen
Die Lieferzeit beträgt Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Informationen (gemäß Angebot). Für dringende Fälle und gegen Aufpreis ist eine Expresslieferung innerhalb von Werktagen möglich.
Zahlung erst nach Lieferung
Die jeweilige Leistung ist spätestens 5 Tage nach Lieferung zu begleichen. Eine im Einzelfall davon abweichende Vereinbarung wird transparent im Angebot aufgeführt.
Kundenmeinungen
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O. N.
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Über uns
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner mit je 15+ Berufsjahren und einem Doktortitel (Dr.-Ing.), (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen. Ein Auszug:




Unsere Ansprechpartner:

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Geschäftsführer

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Leiter Tragwerksplanung

Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer
Leiter Energiewirtschaft
Unsere Keyfacts:
- Gründungsjahr
- 2019
- Berufsjahre
- 15+
- erfolgreiche Projekte
- 2.000+
Leistungen
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Zusatzlasten durch Photovoltaik-Anlagen (PV-Statiken) für Gewerbekunden und Kommunen.
Informationen zur Unbedenklichkeit
Eine statische Unbedenklichkeitsbescheinigung beruht – genau wie der Standsicherheitsnachweis (bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben) – auf den Methoden der Baustatik bzw. technischen Mechanik. Umgangssprachlich werden die statischen Berechnungen auch als “Statik” bezeichnet!