Entwurfsplanung

Entwurfsplanung beim Hausbau

Sie wollen ein Haus bauen und brauchen einen Bau­plan? Dafür beauf­tra­gen Sie einen pro­fes­sionellen Plan­er, beispiel­sweise einen Architek­ten oder Sta­tik­er. Vergessen Sie Soft­ware-Lösun­gen, die im Inter­net ange­boten wer­den. Für eine per­fek­te Entwurf­s­pla­nung fehlen Ihnen in der Regel die nöti­gen Ken­nt­nisse und vor allem die architek­tonis­chen Pla­nungs-Grund­sätze. Was Sie allerd­ings Ihrem Architek­ten oder Sta­tik­er mit­teilen kön­nen, sind Ihre Ideen und Wün­sche. Der Fach­plan­er berück­sichtigt Ihre Anre­gun­gen, soweit es bautech­nisch möglich ist. Vielle­icht find­en Sie sog­ar ein Foto von Ihrem Traumhaus. Ihr Bau­plan­er ist let­z­tendlich dafür zuständig, dass die örtlichen Gegeben­heit­en beachtet wer­den.

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Warum sollte ein Architekt oder Statiker Ihre Entwurfsplanung übernehmen?

Wenn ein pro­fes­sioneller Bau­plan­er die Entwurf­s­pla­nung übern­immt, haben Sie nur Vorteile. Er platziert Ihr Wun­schhaus opti­mal im Grund­stück. Die Räume des Neubaus wer­den so eingeteilt, dass Sie die Sonne bestens nutzen kön­nen. Ob der Bebau­ungs­plan diese geplante Aus­rich­tung zulässt, erfahren Sie von Ihrem Architek­ten. Wenn Sie die Sonne für die Energiegewin­nung nutzen wollen, ist das dur­chaus ein wichtiger Aspekt. Zudem wer­den Ihre Räume in der Größe so aufgeteilt, wie es Ihren Lebens­ge­wohn­heit­en entspricht und wie Sie die Zim­mer bess­er nutzen kön­nen. Der Grun­driss wird effizient geplant und spart Ihnen dabei Kosten. Die ansprechende Optik kommt hier­bei eben­falls nicht zu kurz.

Die wichtigsten Vorteile kurz und knapp

  • Sie erhal­ten eine Entwurf­s­pla­nung für ein Haus, die alle geset­zlichen Vor­gaben und alle Bes­tim­mungen des Bebau­ungs­plans erfüllt.
  • Ihre Entwurf­s­pla­nung berück­sichtigt die Geld­mit­tel, die Ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen.
  • Die Entwurf­s­pla­nung für Ihren Neubau ist eine wichtige Grund­lage für die Genehmi­gung Ihres Bau­vorhabens. Hier­bei wer­den auch die Wirtschaftlichkeit und das sta­tis­che Sys­tem berück­sichtigt.

Der Entwurf­s­plan für Ihr Haus enthält bere­its wichtige Details, damit Ihr Pro­jekt stim­mig und vor allem real­isier­bar ist. In diesem Plan sehen Sie ein fer­tiges Konzept, das alle Kom­po­nen­ten fes­tlegt.

Die Mindestanforderungen und zusätzlichen Details einer Entwurfsplanung

In Deutsch­land hat jedes Bun­des­land seine eigene Bauord­nung (LBO). Aus diesem Grund muss der Entwurf­s­plan die Min­destanforderun­gen der Bau­vor­lageverord­nung des Bun­des­lan­des bein­hal­ten, in dem Sie bauen wollen. Für eine voll­ständi­ge Entwurf­s­pla­nung sind allerd­ings noch zusät­zliche Angaben erforder­lich. Nach­fol­gend eine Über­sicht der Min­destanforderun­gen:

Mindestanforderungen der Grundrisse

  • Alle Wände und Ausstei­fungskerne sowie die Lage zur Nor­drich­tung des Gebäudes wer­den eingeze­ich­net.
  • Alle Kon­struk­tion­se­le­mente des Neubaus wie Trep­pen mit Angabe des Stei­gungsver­hält­niss­es sind im Entwurf­s­plan enthal­ten.
  • Die licht­en Durch­gang­shöhen der Türen und Fen­ster sowie ihre Bewe­gungsrich­tung und ihre Anord­nung sind enthal­ten. Eben­so die Art der Ver­glasung gehört in die Entwurf­s­pla­nung.
  • Alle Öff­nun­gen und Schächte mit den Abmes­sun­gen sind anzugeben. Dazu gehören Licht- und Abfallschächte, alle son­sti­gen Schächte und Leitun­gen, Instal­la­tion­skanäle und ‑schächte, die Ver-und Entsorgungsleitun­gen, die Entwässerungs­grundleitun­gen sowie die Be- und Entlüf­tungsöff­nun­gen. Soll­ten Sie einen Aufzug in Ihrem Gebäude ein­pla­nen, enthält die Entwurf­s­pla­nung den Aufzugss­chacht mit Angabe der Grund­fläche.
  • Details der Feuerungsan­la­gen wie die einge­baut­en Feuer­stät­ten, welch­er Art sie sind und ihre Nen­nwärmeleis­tung gehören in den Plan. Anzugeben sind eben­falls Anla­gen zur Abführung von Ver­bren­nungs­gasen oder orts­feste Behäl­ter für alle Brennstoffe. Der Architekt oder Sta­tik­er prüft die Wirtschaftlichkeit der Feuerungsan­la­gen hin­sichtlich der Betriebs- und Wartungskosten.
  • In der Entwurf­s­pla­nung wer­den zudem die Feuer­lösch- und Feuer­meldeein­rich­tun­gen dargestellt, eben­so Wärme- und Rauch­abzugsvor­rich­tun­gen.
  • Feste Ein­rich­tun­gen wie Duschen, Toi­let­ten, Bade­wan­nen, Entwässerung­sein­rich­tun­gen, Boden­läufe und Wasser­ent­nahmestellen wer­den in den Entwurf­s­plan eingeze­ich­net.

Die Mindestanforderungen der Schnitte

Mit der Darstel­lung der Schnitte kann die gesamte Kon­struk­tion hin­sichtlich der Sta­tik und der Funk­tion beurteilt wer­den. Dafür müssen die tra­gen­den Teile im Entwurf­s­plan sicht­bar sein. Dazu gehören die Deck­en, Dachkon­struk­tion und eventuell geplante Dachgauben sowie Trep­pen.

Fol­gende Bemaßun­gen müssen in der Entwurf­s­pla­nung enthal­ten sein. Die Vor­gaben dazu ste­hen in den jew­eili­gen Lan­des­bauord­nun­gen:

  • Die Höhen­lage der Geschosse im Bezug zur Gelän­deober­fläche ist wichtig für Not­fälle. Bei den tief­sten gele­ge­nen Geschossen muss der Fluchtweg geplant wer­den. Bei den höch­st­gele­ge­nen Geschossen müssen die Vor­gaben für Ret­tungsmöglichkeit­en im Falle eines Bran­des erfüllt wer­den.
  • Eben­so müssen im Entwurf­s­plan die Höhen­maße des natür­lichen Gelän­de­v­er­laufs und des höch­sten Grund­wasser­standes einge­tra­gen wer­den.
  • Die notwendi­gen Maße zur Bes­tim­mung der Abstands­flächen und die licht­en Raumhöhen sowie die Geschosshöhen sind einzu­tra­gen.

Bei den Schnit­ten sind weit­ere Darstel­lun­gen notwendig:

  • Die Kon­struk­tion des Daches und der Deck­en.
  • Die Dachnei­gun­gen und Dachhöhen.
  • Die Lüf­tungs- und Abgasan­la­gen.
  • Die Art der Grün­dung des Neubaus und wie sich das Gebäude eventuell auf die umliegen­den Nach­bar­be­bau­un­gen auswirkt.
  • Der vorhan­dene und der geplante Gelän­de­v­er­lauf.

Die Mindestanforderungen der Ansichten

Die ver­wen­de­ten Baustoffe müssen angegeben wer­den sowie die Far­ben nach dem Mate­r­i­al-/Farb-Lichtkonzept von allen Blick­rich­tun­gen. Zudem müssen die Ansicht­en die kün­ftige Gelän­deober­fläche mit Anschluss an die Erschließungswege enthal­ten.

Diese Details gehören in eine vollständige Entwurfsplanung

Je detail­ge­nauer die Entwurf­s­pla­nung ist, desto mehr beste­ht die Chance, dass Ihr Bau­vorhaben genehmigt wird. Die Entwurf­sze­ich­nun­gen zählen in der Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure (HOAI) als Leis­tungsphase drit­tens Bei der Entwurf­s­pla­nung muss Ihr Objek­t­plan­er die Koor­di­na­tion mit allen Beteiligten übernehmen und er ver­han­delt mit den Behör­den über die Genehmi­gungs­fähigkeit. Die Entwurf­sze­ich­nun­gen wer­den im Maßstab 1:100 erstellt.

Grundrisse – Zusätzliche Details zur vollständigen Entwurfsplanung

  • Die Baustoffe wer­den angegeben. Sie müssen den gel­tenden DIN-Nor­men entsprechen und die Anforderun­gen des Brand‑, Wärme- und Schallschutzes erfüllen.
  • Die Kon­struk­tion der leicht­en Tren­nwände muss den Ein­bau der Türzargen und die Erfordernisse des Brand- und Schallschutzes erfüllen.
  • Bei der Bemaßung der Grun­drisse der Wand­dick­en und der Räume sollte sich der Architekt hin­sichtlich der tra­gen­den Teile mit dem Sta­tik­er abstim­men. Eventuell ist es sin­nvoll, Fach­plan­er mit einzubeziehen, wenn es die Abmes­sun­gen der Auss­parun­gen und Öff­nun­gen bet­rifft. Diese Details sind in der Entwurf­s­pla­nung richtig darzustellen.
  • Auch diese Maße gehören in die voll­ständi­ge Entwurf­s­pla­nung: Licht­es Rohbau­maß, lichte Raumhöhe, die Höhe des Dop­pel­bo­dens bzw. Hohlraum­bo­dens, das Maß von abge­hängten Deck­en und die Traufhöhe innen und außen.
  • Ein Vorteil für die spätere Aus­führungs­pla­nung ist die Beze­ich­nung und Num­merierung aller Bauteile bere­its in der Entwurf­s­pla­nung.
  • Eben­so gehören diese Punk­te in die Entwurf­s­pla­nung: Fuß­bo­de­nauf­bau mit Kon­struk­tion­shöhen, Heizflächen, Grün­flächen, Verkehrs­flächen, vorhan­den­er und geplanter Gelän­de­v­er­lauf und Instal­la­tion­s­grup­pen.

Schnitte – Zusätzliche Details zur vollständigen Entwurfsplanung

Auch die Darstel­lung der Schnitte muss noch ergänzt wer­den:

  • Sind im Gebäude abge­hängte Deck­en geplant, ist die gesamte Kon­struk­tion und das Deck­en­raster in die Entwurf­s­pläne einzuze­ich­nen. Notwendig sind auch die Angaben zur geplanten Beleuch­tung, Gewicht und Mate­r­i­al.
  • Die Schnitte bein­hal­ten noch fol­gende Details: Das Einze­ich­nen der Dachfen­ster, Regel- und Son­der­auss­parun­gen, wie die unterirdis­chen Bauteile geschützt wer­den, Revi­sion­ss­chächte, Grund- und Anschlus­sleitun­gen sowie die Fall- und Entlüf­tungsleitun­gen.

Ansichten – Zusätzliche Details zur vollständigen Entwurfsplanung

Einige Ergänzun­gen bei den Ansicht­en gehören eben­falls in die kom­plette Entwurf­s­pla­nung:

  • Im Entwurf­s­plan find­en Sie die Gliederung der Fas­sade, inklu­sive der Gebäudefu­gen. Unter anderem sind Angaben über Gewichte, Mate­ri­alien und den geplanten Son­nen­schutz enthal­ten.
  • Die Dachüber­stände fügt Ihr Architekt oder Sta­tik­er auch in den Entwurf­s­plan ein. Bei größeren Dachüber­stän­den ist die natür­liche Belich­tung der Räume etwas eingeschränkt. Darauf macht Sie der Objek­t­plan­er aufmerk­sam.
  • In den Ansicht­en sind eben­so der Gelän­de­v­er­lauf, die Dachrinne und Regen­fal­lleitung, Fen­ster- und Türteilun­gen sowie Schorn­steine und andere tech­nis­che Auf­baut­en eingeze­ich­net.
  • Ihr Architekt oder Sta­tik­er beachtet bei seinem Pla­nungskonzept gestal­ter­ische, städte­bauliche, tech­nis­che und funk­tionale Aspek­te. Dabei wer­den auch nicht die Bau­physik und die Wirtschaftlichkeit außer 8 gelassen. Beson­ders heutzu­tage wird die Ver­wen­dung Erneuer­bar­er Energien berück­sichtigt und wie die Energie am besten rationell einge­set­zt wird. Land­schaft­sökol­o­gis­che Anforderun­gen wer­den eben­so beachtet.
  • Leis­tun­gen ander­er Per­so­n­en oder Unternehmen, die an der Pla­nung fach­lich beteiligt sind, wer­den inte­gri­ert.
  • Anschließend erfol­gt die zeich­ner­ische Darstel­lung des Entwurfs nach den oben genan­nten Vor­gaben.
  • Ihr Architekt oder Sta­tik­er ver­han­delt mit den Behör­den und eventuell anderen Fach­plan­ern, ob Ihr Neubau in dieser Form genehmigt wer­den kann.
  • Ein grundle­gen­der Punkt der Entwurf­s­pla­nung ist die Kosten­berech­nung. Sie ist von grundle­gen­der Bedeu­tung und wird laut HOAI nach DIN 276 errech­net. Die voll­ständi­gen Entwurfs- und Detailpläne sind die Grund­lage für diese Berech­nung. Sie erhal­ten eine Kosten­berech­nung über Ihre voll­ständi­ge, genehmi­gungs­fähige und funk­tions­fähige Pla­nung. Den­noch kön­nen sich unter gewis­sen Umstän­den Ihre anfangs berech­neten Kosten ändern. Die geschieht dann, wenn Sie sich für eine Pla­nungsän­derung oder eine Nutzungsän­derung entschei­den. Auch eine Fläch­en­er­höhung, unvorherse­hbare Kon­junk­turschwankun­gen und die regionale Mark­t­si­t­u­a­tion kön­nen für eine Abwe­ichung der Kosten­berech­nung sor­gen.
  • Die Objek­tbeschrei­bung gehört eben­falls zu Ihrer Entwurf­s­pla­nung. Die Gliederung ori­en­tiert sich an den einzel­nen Punk­ten der Kosten­berech­nung. Es wer­den auch die Kosten beschrieben, die nicht unmit­tel­bar aus den Zeich­nun­gen ersichtlich sind, beispiel­sweise Mate­ri­alien, Kon­struk­tion­sart oder tech­nis­che Aus­rüs­tung. Wie sich Ihr Neubau auf das Land­schafts­bild und den Naturhaushalt auswirkt, ste­ht eben­falls in der Objek­tbeschrei­bung.
  • Am Ende der gesamte Entwurf­s­pla­nung wer­den Ihnen sämtliche Doku­mente übergeben. Dazu gehören die zeich­ner­ische Darstel­lung und die Kosten­berech­nung. Auch Kopi­en der Pla­nun­ter­la­gen und Akten­no­ti­zen von Besprechun­gen mit den Behör­den und eventuell hinzuge­zo­gen­er Fach­plan­er erhal­ten Sie von Ihrem Architek­ten oder Sta­tik­er.

  • Verfasst am 12. März 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Kurzfristig Wärmeschutz Nach­weis erstellt übers Woch­enende. Bau stop ver­hin­dert. Geringer Aufpreis.Kann ich nur weit­erempfehlen.
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    Ich war erst skep­tisch einen nicht regionalen Sta­tik­er für unser Dop­pel­haus gemein­sam mit unser­er Tochter zu beauf­tra­gen. Ich hat­te dann aber doch den Stand­sicher­heit­snach­weis, Wärmeschutz­nach­weis, Bewehrungspläne und Brand­schutz bei Esta­ti­ka beauf­tragt. Kurzum pünk­tlich und zuver­läs­sig sowie bei Nach­fra­gen oder ein­er Alter­na­tivop­tion immer mehr…

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

    Dipl.-Ing. (FH)
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