Wärmeschutznachweis für den Bauantrag

Wärmeschutznachweis nach GEG für den Bauantrag

Ein Wär­me­schutz­nach­weis ist nicht mit dem Ener­gie­aus­weis zu ver­wech­seln. Viel­mehr han­delt es sich um einen bau­tech­ni­schen Nach­weis der von den Bau­be­hör­den vor Aus­stel­lung einer Bau­ge­neh­mi­gung gefor­dert wird. Erstel­len dür­fen den Wär­me­schutz­nach­weis nur fach- und sach­kun­di­ge Pla­ner. Erhal­ten Sie in die­sem Arti­kel wei­te­re, wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen über die Erstel­lung eines Wär­me­schutz­nach­wei­ses im Zuge eines Bauantrags.

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Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert der Wärmeschutznachweis?

Frü­her basier­te der Wär­me­schutz­nach­weis auf der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV). Die gesetz­li­che Grund­la­ge des Wär­me­schutz­nach­wei­ses ist seit Novem­ber 2020 das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz, kurz GEG. Die ein­zel­nen Bun­des­län­der haben in den Lan­des­bau­ord­nun­gen die Not­wen­dig­keit eines Wär­me­schut­nach­wei­ses bei Ein­rei­chen eines Bau­an­trags definiert.

Das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz gilt für Neu­bau- und Bestandsbaumaß´nahmen, für Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäu­de. Sie ist gleich­zei­tig auch die Grund­la­ge für den Energieausweis. 

Durch das GEG wer­den schluss­end­lich Anfor­de­run­gen an die Gebäu­de­hül­le, bzw. die Haus­tech­nik gestellt, die beim Pla­nen und Bau­en ein­zu­hal­ten sind. Die Pla­nung des Archi­tek­ten und des Bau­her­ren wird beim Wär­me­schutz­nach­weis gem. GEG wie bei der frü­he­ren EnEV auch durch einen Fach­pla­ner auf Basis eines fest­ge­leg­ten Refe­renz­ge­bäu­des nach­ge­wie­sen. Das Refe­renz­ge­bäu­de hat einen fest­ge­leg­ten ener­ge­ti­schen Gebäu­de­stan­dard, auf Basis des­sen gesetz­lich defi­niert wird, wel­cher ener­ge­ti­sche Stan­dard als aus­rei­chend anzu­se­hen ist. 

Welche Anforderungen stellt das GEG an die Gebäudeplanung?

Bei der Gebäu­de­pla­nung wer­den Anfor­de­run­gen an die wär­me­schüt­zen­de Gebäu­de­hül­le (Dach, Wän­de, Decken, Fens­ter, Türen, etc.) und die Instal­la­ti­on der haus­tech­ni­schen Anla­gen (Hei­zung, Lüf­tung, Warm­was­ser, etc.) gestellt. Ver­ein­facht gesagt soll die wär­me­schüt­zen­de Gebäu­de­hül­le im Win­ter dafür sor­gen, dass nicht so viel war­me Luft nach außen ent­weicht und im Som­mer nicht zu viel gekühlt wer­den muss. Dabei sind Dich­tig­keit und Wär­me­brü­cken zu berück­sich­ti­gen. Die haus­tech­ni­schen Anla­gen wie­der­um dür­fen nicht so viel Ener­gie ver­brau­chen. Der öko­lo­gisch erfreu­li­che Ein­satz erneu­er­ba­rer Ener­gie­en (zum Bei­spiel bei Solar­ther­mie) wird dabei mit berück­sich­tigt. Für den Nach­weis bedeu­tet dies, dass die Vor­ga­ben beim Jah­res­pri­mär­ener­gie­be­darf und bei den Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lus­ten ein­ge­hal­ten wer­den müssen. 

Wer erstellt wann einen Wärmeschutznachweis?

In der Regel teilt ein Bau­herr einem Objekt­pla­ner (meist Archi­tekt) sei­ne Idee mit. Der Archi­tekt plant das neu zu errich­ten­de Gebäu­de, bzw. den Anbau, den Umbau, oder die Auf­sto­ckung. Ein Fach­pla­ner (meist Bau­phy­si­ker) weist wie­der­um nach, dass die Pla­nung des Archi­tek­ten den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen (GEG) ent­spricht. Theo­re­tisch kann ein Fach­pla­ner die glei­che Per­son wie der Objekt­pla­ner sein. D. h. der Archi­tekt könn­te den Nach­weis bei ent­spre­chen­den Qua­li­fi­ka­tio­nen auch selbst erstel­len. In der heu­ti­gen Zeit gibt es den Archi­tekt als ein­zel­nen Bau­meis­ter häu­fig nicht mehr, sodass exter­ne Fach­pla­ner mit Fach­kun­de im Bereich der Bau­phy­sik beauf­tragt wer­den müs­sen. Der Bau­phy­si­ker erhält für die Erstel­lung des Wär­me­schutz­nach­wei­ses die Unter­la­gen vom Bau­her­ren oder Archi­tek­ten. Der Archi­tekt hat nach Fer­tig­stel­lung des soge­nann­ten bau­tech­ni­schen Nach­wei­ses (Wär­me­schutz­nach­weis) dafür Sor­ge zu tra­gen, dass die Anga­ben aus dem Wär­me­schutz­nach­weis (zum Bei­spiel zum Bau­teilauf­bau) auch mit allen wei­te­ren Pla­nun­gen übereinstimmen. 

Ist bei An-/Umbaumaßnahmen ein Nachweis zuerstellen?

Ein Wär­me­schutz­nach­weis nach GEG ist bei jedem antrags­pflich­ti­gen Bau­vor­ha­ben erfor­der­lich. Der Umfang und die Anfor­de­run­gen an den Wär­me­schutz kön­nen unter­schied­lich aus­fal­len. So fin­det bei Bestands­bau­maß­nah­men der Gebäu­de­be­stand, unter Sen­kung der ein­zu­hal­ten­den Anfor­de­run­gen, Berück­sich­ti­gung. Bei klei­ne­ren Anbau­ten (undlt;50 m²) ist der som­mer­li­che Wär­me­schutz nicht nachzuweisen. 

Bei Sanie­rungs­maß­nah­men, bei denen kein Bau­an­trag erfor­der­lich ist, ist spä­tes­tens bei der Ver­mie­tung und einem Ver­kauf ein Ener­gie­aus­weis erforderlich. 

Wer darf einen Wärmeschutznachweis erstellen?

Wel­che Per­son einen Wär­me­schutz­nach­weis erstel­len darf, ist abhän­gig von der Gebäu­de­klas­se und dem Stand­ort des Gebäu­des. Die kon­kre­ten Bestim­mun­gen über berech­tig­te Ver­fas­ser sind in den Lan­des­bau­ord­nun­gen gere­gelt und kön­nen län­der­spe­zi­fisch von­ein­an­der abwei­chen. Fach­lich han­delt es sich in der Regel um einen Archi­tek­ten oder Bau­in­ge­nieur. Zum Teil sind Wei­ter­bil­dun­gen und Ein­tra­gun­gen in diver­sen Lis­ten der Inge­nieur­kam­mern erforderlich. 

Wei­ter­hin sind je nach Gebäu­de­klas­se und Stand­ort wäh­rend der Bau­maß­nah­me Kon­trol­len durch den Erstel­ler des Wär­me­schutz­nach­wei­ses durch­zu­füh­ren. Ohne Beschei­ni­gung kann es sein, dass Sie als Bau­her­ren kei­ne Bau­frei­ga­be nach Ein­rei­chen der Bau­be­ginns­an­zei­ge, bzw. kei­ne Abnah­me nach Ein­rei­chen der Bau­fer­tig­stel­lungs­an­zei­ge bekommen.

Wie ist ein Wärmeschutznachweis aufgebaut?

  • Titel­blatt
  • Vor­be­mer­kun­gen
  • Beschrei­bung der ein­zel­nen geplan­ten Bauteile
  • Berech­nung der erfor­der­li­chen Bau­teil­kennt­wer­te bei den ein­zel­nen Bauteilen
  • Ein­zel­nach­weis: Soll vs. Ist

Nach dem Nach­weis für die ein­zel­nen Bau­tei­le folgt eine Gesamt­be­trach­tung des Gebäu­des mit einer Bewer­tung des/​der

  • Jah­res­pri­mär­ener­gie­be­darf (Ver­gleich mit Referenzgebäude)
  • Trans­mis­si­ons-Wär­me­ver­lust
  • Som­mer­li­cher Wärmeschutz
  • Min­dest­wär­me­schutz nach DIN 4108 (Schim­mel­ver­mei­dung)

Zusätz­lich bei Nicht-Wohngebäuden:

  • Wär­me­durch­gangs­ko­ef­fi­zi­ent (Mit­tel­wer­te)
  • Wär­me­über­tra­gen­de Umfas­sungs­flä­che (Höchst­wert)
  • Außen­an­bau­tei­le (Fas­sa­den, Glas­dä­cher, Lichtkuppeln)

Wei­ter­füh­rend kön­nen beson­de­re Nach­wei­se wie ein­zel­ne Wär­me­brü­cken­nach­wei­se, oder Nach­wei­se für spe­zi­el­le finan­zi­el­le För­de­run­gen geführt wer­den (zum Bei­spiel KfW-Förderungen).

Fazit und Vorteile Wärmeschutznachweis

Der Wär­me­schutz­nach­weis ist kei­ne Will­kür der Behör­den, son­dern ein poli­ti­sches Instru­ment, um die glo­ba­len Kli­ma­zie­le zu errei­chen. Für den Bau­herrn ent­ste­hen zwar Kos­ten durch die Nach­weis­füh­rung und der Ein­hal­tung. Gleich­zei­tig erge­ben sich durch die Ein­hal­tung der pla­ne­ri­schen Anga­ben auch eini­ge Vorteile:

  • Sicher­stel­lung der Bau­qua­li­tät (Lang­le­big­keit)
  • Lang­fris­tig gerin­ge­rer Energieverbrauch
  • Lang­fris­ti­ger Wert­erhalt der Immobilie
  • Qua­li­ta­ti­ve Vor­ga­ben zur Aus­wahl der rich­ti­gen Baustoffe
  • Grund­la­ge für finan­zi­el­le För­de­run­gen (KfW Effi­zi­enz­haus)
  • Gesun­des Innen­raum­kli­ma und Behaglichkeit

Wär­me­schutz ist kein teu­res Übel beim Bau­en. Durch die finan­zi­el­len För­de­run­gen und den stei­gen­den Ener­gie­kos­ten nimmt das The­ma Wär­me­schutz und dadurch indi­rekt auch das The­ma Nach­hal­tig­keit einen immer grö­ßer wer­den­den Wert in unse­rer Gesell­schaft ein. 

  • Verfasst am 25. Juni 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Ein sehr zuver­läs­si­ger Bau­part­ner, mit dem ich sehr ger­ne auch in der Zukunft zusam­men arbei­ten möch­te. Unse­re 2MFH mit gemein­sa­men Tief­ga­ra­ge wur­den sou­ve­rän sta­tisch geplant (1700 Sei­ten Sta­tik) plus Wär­me­schutz, Brand­schutz und sehr gute Schal­plä­ne. Es war eine sehr unkom­pli­zier­te Abstim­mung, kom­pe­ten­te Bera­tung, fai­re Prei­se. Digi­ta­le mehr…

    Martin Birnbach

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    Ich habe Estati­ka für mein pri­va­tes Bau­vor­ha­ben, Neu­bau eines kli­ma­neu­tra­len Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­hau­ses , mit der Trag­werks­pla­nung beauf­tragt. Leis­tungs­um­fang war die Sta­tik, Schal- und Beweh­rungs­plä­ne. Auf Estati­ka bin ich auf­grund des guten und infor­ma­ti­ven Inter­net­auf­tritt gekom­men. Estaki­ka bie­tet eine gro­ße Band­brei­te an. Neben der klas­si­schen Trag­werks­pla­nung kön­nen auch The­men des Brand­schutz und Wär­me­schutz (Bau­phy­sik) abge­deckt werden.Das Team von Estati­ka war sehr zuver­läs­sig. Die Plan­un­ter­la­gen konn­ten durch den Prüf­sach­ver­stän­di­gen gut geprüft wer­den. Auch sei­tens des Prüf­sach­ver­stän­di­gen gab es posi­ti­ves Feed­back. Estati­ka hat sich auch kon­struk­tiv ein­ge­bun­den, und mir als Bauherr/​Architekt wirt­schaft­li­che Lösun­gen aufgezeigt.Als Archi­tekt und als Bau­herr kann ich Estati­ka weiterempfehlen.Ich war mit der Leis­tung und Zuver­läs­sig­keit sehr zufrie­den. Jeder­zeit wieder!

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