KfW 153: Das Wichtigste über den Zuschuss beim Neubau
Mit verschiedensten Förderprogrammen will die Bundesregierung die gesetzten energiepolitischen Ziele erreichen. Eines dieser Förderprogramme ist der KfW-Kredit 153. Die KfW stellt dabei Bauherren zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung von Neubauten nach KfW-Standard zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es obendrein einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss “geschenkt”. Dies gilt für neu errichtete Gebäude, die selbst genutzt oder vermietet werden. Dazu gehören ebenso Eigentumswohnungen. Wenn man als erster ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, hat man ebenfalls einen Anspruch auf die Förderung.
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KfW-Standards 55, 40 und 40+ können durch die Kombination von beispielsweise einer energieeffizienten Dämmung und der Installation einer effiziente Heizungsanlage oder Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreicht werden. Je besser der Standard des Hauses, desto höher ist die Förderung.
Wer und was wird gefördert bei der KfW 153?
Folgende Personengruppen können den Zuschuss “Bauen nach KfW 153” beantragen:
- Privatpersonen
- Wohnungsgenossenschaften
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Bauträger
- Wohnungsunternehmen
- Betreiber oder Eigentümer von Wohnheimen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Contracting-Geber
Zudem ist es wichtig zu wissen, welche Gebäude überhaupt förderungsfähig sind:
- Wohngebäude, die neu errichtet oder als Erstkäufer erworben werden. Die Flächen müssen wohnwirtschaftlich genutzt werden. Diese Gebäude müssen den Mindestanforderungen für ein KfW-Effizienzhaus entsprechen. Allerdings werden Wohngebäude, die eine ölbetriebene Heizungsanlage haben, nicht gefördert.
- Gefördert werden Gebäude nach § 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV), die überwiegend als Wohnung genutzt werden. Dazu gehören auch Wohn‑, Alten- und Pflegeheime. Boardinghäuser mit hotelähnlichen Leistungen, Ferienhäuser und ‑wohnungen, Wochenendhäuser gehören nicht zum Förderprogramm.
- Eine Förderung erhält man ebenso bei einem Anbau oder beispielsweise bei dem Ausbau eines Dachgeschosses sowie bei dem Umbau einer Scheune zum Wohnraum. Wichtig ist hierbei, dass die Räume vorher nicht beheizt wurden und eine neue Wohneinheit entsteht.
- Für eine neue Wohneinheit braucht man Zimmer, eine Küche oder Kochnische sowie ein Bad und ein WC. Zudem muss diese Wohneinheit einen eigenen abschließbaren Zugang haben.
Energieeffizienz-Experte ist Voraussetzung
Grundvoraussetzung für die Beantragung des Kredits “Bauen nach KfW 153” ist die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten. Dieser bereitet neben der energetischen Fachplanung auch die Unterlagen für die Beantragung des Kredits vor. Später begleitet er die Bauphase und prüft auf Energieffizienz. Hierfür ist komplexes Wissen und eine Eintragung als Energieeffizienz-Experte des Bundes erforderlich.
Für die Beauftragung eines solchen Experten erhält man einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Kosten (Baubegleitung nach KfW 431).
KfW 153: Kredit, Laufzeit, Zinsen und Tilgung
Bevor man mit dem Bauen beginnen oder ein Haus bzw. eine Eigentumswohnung kauft, setzt man sich mit einem Finanzierungspartner (Hausbank) in Verbindung. Die Beantragung des Kredits nach KfW 153 erledigt nämlich die gewählte Hausbank (Banken, Sparkasse, Versicherung, Bausparkasse oder Finanzvermittler). Die Hausbank benötigt die sogenannte “Bestätigung zum Antrag (BzA)” und reicht diese bei der KfW ein. Die BzA erhält man vom beauftragten Energieeffizienz-Experten. Man hat selber keinen direkten Kontakt zur KfW.
Für die Auszahlung des Kredits gibt es einige Punkte zu beachten:
- Ausgezahlt wird zu 100 %. Als gesamte Summe oder in Teilbeträgen.
- Nach Bewilligung des Kredits hat man 12 Monate Zeit den Kredit abzurufen. Diesen Zeitrahmen kann man bis zu 36 Monate verlängern lassen.
- Sollte nach Ablauf von 12 Monaten noch nicht der ganzen Kredit abgerufen sein, werden Bereitstellungszinsen fällig. Diese betragen pro Monat 0,15 % auf den noch nicht angeforderten Kreditbetrag.
- Für die Beträge, die abgerufen sind, gilt ebenfalls eine Regel. Das Geld muss nach Abruf innerhalb von 12 Monaten für den Zweck verwendet werden.
Der maximaler Kreditbetrag beträgt pro Wohneinheit 120.000 €. Damit können die gesamten oder nur ein Teil der Baukosten finanziert werden. Die Kosten für das Grundstück werden nicht mitfinanziert. Die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten wird als Bemessungsgrundlage verwendet. Wenn man als Erstkäufer neu errichtete Eigentumswohnungen oder Wohngebäude erwirbt, gilt die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten, die im Kaufvertrag vermerkt sind.
Für ein KfW-Effizienzhaus kann ein Tilgungszuschuss beantragt werden. Je höher der KfW-Effizienz-Standard ist, desto mehr Tilgungszuschuss erhält man. Hier eine kurze Übersicht:
- KfW 55 – 15 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag (bis zu 18.000 €)
- KfW 40 – 20 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag (bis zu 24.000 €)
- KfW 40+ – 25 % von maximal 120.000 € Kreditbetrag (bis zu 30.000 €)
Verschiedene Arten von Darlehen bei der KFW 153
Man hat die Wahl zwischem einem Annuitätendarlehen oder einen endfälligem Darlehen.
Bei einem Annuitätendarlehen hat man zu Beginn eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Sie variiert je nach Laufzeit des Darlehens zwischen einem und 5 Jahren. Nach dieser tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen die Darlehensnehmer einen monatlichen gleichbleibenden Betrag, die Annuität. Sie besteht aus Tilgung und Zinsen. Für alle Laufzeiten gilt eine Zinsbindung von 10 Jahren. Innerhalb dieser Zeit bleibt also der Zins unverändert. Anschließend macht die Hausbank ein Angebot zur Weiterfinanzierung. Hier ein kurze Übersicht dazu:
- Laufzeit 4 bis 10 Jahre: Sollzins 0,75 % p. a. – tilgungsfreie Anlaufzeit 1 — 2 Jahre
- Laufzeit 11 bis 20 Jahre: Sollzins 0,95 % p. a. – tilgungsfreie Anlaufzeit 1 — 3 Jahre
- Laufzeit 21 bis 30 Jahre: Sollzins 0,95 % p. a. – tilgungsfreie Anlaufzeit 1 — 5 Jahre
Während der gesamten Laufzeit zahlt man beim endfälligen Darlehen nur die Zinsen. Der komplette Kreditbetrag wird dann am Ende in einer Summe zurückgezahlt. Das sind die Daten: Laufzeit 4 bis 10 Jahre: Sollzins 1,00 %.
Wenn ein KfW-Kredit in Anspruch genommen wird, gelten die banküblichen Sicherheiten. Die Details wie Form und Umfang muss mit der Hausbank vereinbart werden.
Nachdem das Bauvorhaben fertiggestellt ist oder spätestens 15 Monate nach der vollen Auszahlung des Kredits, muss der KfW Folgendes bestätigen werden:
- Der gewählte Energieeffizienz-Experte prüft das Wohngebäude und bestätigt, dass das Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreicht wurde. Dafür steht ihm das Formblatt “Technische Mindestanforderungen” zur Verfügung. Sollte alles korrekt sein, wird der Energieexperte die “Bestätigung nach Durchführung” ausfüllen.
- Anschließend bestätigen der Kreditnehmer die Durchführung des Vorhabens ebenfalls auf dem Formular “Bestätigung nach Durchführung”.
- Zuletzt bestätigt das Finanzierungsinstitut, dass die angeforderten Mittel fristgerecht am Wohngebäude eingesetzt wurden. Anschließend sendet das Finanzierungsinstitut das Formular “Bestätigung nach Durchführung” online an die KfW.
Alle Zahlungen müssen überwiesen werden und die Rechnungen sowie die Kontoauszüge sind aufbewahren. Die Aufbewahrungspflicht gilt für 10 Jahre nach der Kreditzusage. Eine Einsichtnahme in die Belege kann die KfW jederzeit veranlassen, ebenso wie eine Vor-Ort-Kontrolle.
Verfasst am 30. Januar 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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