Die Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung als Grundleistung bei der Objektplanung nach Teil 3 der HOAI

In der HOAI (der Hon­o­rarord­nung für Architek­ten und Inge­nieure) fällt die Aus­führungs­pla­nung eines Bau­vorhabens unter die fün­fte Leis­tungsphase. Diese Phase nimmt Bezug auf die Leis­tungsphasen 3 und 4, in denen die Objek­t­pla­nung in groben Zügen skizziert wurde. In der fün­ften Leis­tungsphase geht es schließlich an die detail­lierte Ausar­beitung der einzel­nen Bere­iche, damit während der Bauphase jed­er Involvierte selb­st genau able­sen kann, welche einzel­nen Schritte wie und wann zu erfol­gen haben.

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Übersicht der Grundleistungen bei der Ausführungsplanung

  • Dur­char­beitung der Ergeb­nisse von den Leis­tungsphasen 3 und 4
  • Erstel­lung der Aus­führungspläne
  • Kon­struk­tions- und Detailze­ich­nun­gen
  • Einar­beitung von Fach­pla­nun­gen

Besondere Leistungen der Planungsphase 5

  • Detail­lierte Objek­tbeschrei­bung in Form eines Raum­buch­es
  • Erstellen von Detailmod­ellen
  • Prü­fung und Anerken­nung von Plä­nen Drit­ter

Was gehört im Einzelnen zur Ausführungsplanung?

Waren die Entwürfe in den vorigen Leis­tungsphasen noch grobe Skizzen, die der Ori­en­tierung und ein­er ersten Ein­schätzung des Bau­vorhabens gal­ten, geht es bei den Aus­führungsplä­nen in Leis­tungsphase 5 nun an die exak­te Darstel­lung der einzel­nen Ele­mente. Hierzu fer­tigt der Architekt Aus­führungs- und Detailze­ich­nun­gen sowie Pläne zur Gebäudekon­struk­tion an. In den detail­lierten Aus­führungsplä­nen sind alle baulichen Einzel­heit­en aufge­führt, damit alle am Bau beteiligten Per­so­n­en genau nachvol­lziehen kön­nen, wo während der Bauphase welche Innen­wände und Instal­la­tio­nen platziert wer­den sollen und zu welchem Zeit­punkt jed­er Schritt vol­l­zo­gen wer­den soll. Bei der Detail­darstel­lung wer­den auch die Handw­erk­er herange­zo­gen, um dem Bauher­ren prax­is­na­he Tipps beispiel­sweise bei der Wahl der Beleuch­tung oder den Arten und Posi­tio­nen der Steck­dosen bera­tend zur Seite zu ste­hen. Diese Vorge­hensweise ist insofern wichtig, weil nach der Doku­men­ta­tion aller Einzel­heit­en keine nachträgliche Änderung mehr möglich ist, sobald das Bauamt für die Pläne grünes Licht gegeben hat.

Zusätzliche Inhalte der Ausführungspläne

Der Architekt koor­diniert die beauf­tragten Fach­be­triebe sowie deren Leis­tun­gen beim Baupro­jekt. Auch diese Aspek­te find­en sich in den Raum­büch­ern des Architek­ten wieder und wer­den stets vom Architek­ten fort­geschrieben und aktu­al­isiert, damit im Nach­hinein jed­er Arbeitss­chritt nachver­fol­gt wer­den kann.

Weitere Funktion der Ausführungsplanung

Bei der soge­nan­nten Massen­er­mit­tlung wer­den sämtliche das Bau­vorhaben betr­e­f­fende Unter­la­gen und Ergeb­nisse aus den vor­ange­gan­genen Phasen als Grund­lage für die genaue Berech­nung der Baustoff­men­gen genutzt. Berück­sichtigt wer­den dabei die Aspek­te der Funk­tion­al­ität, sowie wirtschaftliche, energiewirtschaftliche, tech­nis­che, bau­physikalis­che, städte­bauliche und gestal­ter­ische Fak­toren. Durch die detail­lierte Skizzierung wer­den zum einen notwendi­ge Änderun­gen im Vor­feld schneller sicht­bar und lassen sich vor der Vor­lage bei den Bauämtern kor­rigieren, zum anderen kann durch die exak­ten Aus­führungspläne eine präzis­ere Koste­nauf­stel­lung erfol­gen, da man nun genau weiß, wie viele Fen­ster, Steck­dosen, Türen etc. für das Objekt nötig sein wer­den. Darüber hin­aus spielt die Wahl der passenden Bau­ma­te­ri­alien in Sachen Kosten­pla­nung eine wichtige Rolle.

In welchem Maßstab erfolgt die Fertigung der Ausführungspläne?

Bei der Aus­führungs­pla­nung erstellt der Architekt die exak­ten Objek­tze­ich­nun­gen im all­ge­mein vorgegebe­nen Maßstab (bei Gebäu­den gilt der Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1, bei Innen­räu­men 1 : 20 bis 1 : 1). Die Wahl des passenden Maßstabes richtet sich dabei an den Bere­ich, der im Fokus ste­ht. Sollen zum Beispiel bes­timmte Details wie die genaue Platzierung von Lichtschal­tern in dem zu bauen­den Objekt zeich­ner­isch her­vorge­hoben wer­den, wird der Architekt eher auf einen 1 : 1 Maßstab zur Ver­an­schaulichung wählen.

Absicherung bei Mängeln durch präzise Ausführungspläne

Zu den Detailangaben in zeich­ner­isch­er Form wer­den alle Bestandteile des Aus­führungs­plan noch ein­mal vom Architek­ten in textlich­er Form fest­ge­hal­ten. Dies geschieht vor­rangig, um einen rei­bungslosen Ablauf der einzel­nen Bauphasen bei der Real­isierung des Bau­vorhabens zu gewährleis­ten. Weit­er­hin bewahrt es den Architek­ten vor möglichen Haf­tungsansprüchen, falls es auf der Baustelle zu unvorherge­se­henen Prob­le­men kommt. Grund­sät­zlich ste­ht der Architekt in der Pflicht, die Aus­führungspläne rechtzeit­ig für alle am Haus­bau beteiligten Per­so­n­en zur Ver­fü­gung zu stellen, damit es nicht zu Verzögerun­gen kommt. Geschieht dies nicht im vorgegebe­nen Zeit­fen­ster, kann der Architekt haf­tungsrechtlich belangt wer­den.

Der Anteil am Gesamthonorar

Fest­gelegt für die Aus­führungs­pla­nung in der Leis­tungsphase 5 nach der HOAI sind die Kosten von 25 % des Gesamthono­rars für den Architek­ten.

  • Verfasst am 9. Juni 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Matthias Pepunkt

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    Sta­tik Dop­pel­haus: Die Zusam­me­nar­beit hat sehr gut geklappt, kom­pe­tente Aus­führung und net­ter Kon­takt! Kann ich weit­erempfehlen.

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    500 km weit­er weg. Hat alles sehr gut geklappt ohne Ort­ster­min. Ich war sehr pos­i­tiv über­rascht. Pläne und Sta­tik ter­min­gerecht geliefert.

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