Schallschutznachweis nach DIN 4109
Als anerkannte Fachplaner:innen erstellen wir Ihnen bundesweit den Schallschutznachweis nach DIN 4109 für Ihr Bauvorhaben – unsere persönliche Betreuung gilt gleichermaßen für Neubau- und Bestandsbaumaßnahmen.

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Geschäftsführer

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Leiter Tragwerksplanung
Wir übernehmen darüber hinaus fachspezifische Aufgaben der Bauüberwachung und weisen proaktiv auf die baurechtlichen Anforderungen hin. Gegebenenfalls arbeiten wir mit staatlich anerkannten Sachverständigen zusammen.
Lieferung innerhalb von Werktagen
Die Lieferzeit beträgt Werktage nach Erhalt aller erforderlichen Informationen (gemäß Angebot). Für dringende Fälle, zum Beispiel beim Nachreichen von Unterlagen an das Bauamt, und gegen Aufpreis ist eine Expresslieferung innerhalb von Werktagen möglich.
Zahlung erst nach Lieferung
Die jeweilige Leistung ist spätestens 5 Tage nach Lieferung zu begleichen. Eine im Einzelfall davon abweichende Vereinbarung wird transparent im Angebot aufgeführt.
Kundenmeinungen
4,80 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 66 Bewertungen (167 insgesamt). Hier eine kleine Auswahl von Kundenmeinungen:
Manuel Fauter
5.00 von 5 Sternen
Über uns
Unser Ingenieur-Team besteht aus qualifizierten Fachplaner mit je 15+ Berufsjahren und einem Doktortitel (Dr.-Ing.), (Fach)Hochschulabschluss, sowie Eintragungen in mehreren Ingenieurkammern und weiteren Qualifikationen. Ein Auszug:




Unsere Ansprechpartner:

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Geschäftsführer

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Leiter Tragwerksplanung

Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer
Leiter Energiewirtschaft
Unsere Keyfacts:
- Gründungsjahr
- 2019
- Berufsjahre
- 15+
- erfolgreiche Projekte
- 2.000+
Leistungen
Die ESTATIKA GmbH ist ein bundesweit tätiges Ingenieurbüro für Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Zusatzlasten durch Photovoltaik-Anlagen (PV-Statiken) für Gewerbekunden und Kommunen.
Informationen zum Schallschutznachweis nach DIN 4109
Ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 wird laut Landesbauordnung bei einem bauantragspflichtigen Bauvorhaben gefordert. Dies gilt nur bei besonderem Außenlärm (z. B. durch Flugverkehr), einer angrenzenden Bebauung (z. B. bei Reihenhäusern), bei Errichtung mehrerer Wohn-/Nutzeinheiten (z. B. Mehrfamilienhaus) oder einer Umnutzung (z. B. neue Wohneinheit im Dachgeschoss).
Weiterhin kann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens eine fachspezifische Bauüberwachung zur Überprüfung der Ausführung bauaufsichtlich gefordert werden.