Statik-Paket Einfamilienhaus

Als bun­desweit anerkan­nte Fachplaner:innen betreuen wir Sie bei der Sta­tik Ihres Ein­fam­i­lien­haus­es per­sön­lich – unab­hängig, ob freis­te­hende EFH (mit Ein­liegerwoh­nung), Bun­ga­lows, Mini- und Rei­hen­häuser oder Dop­pel­haushälften etc.

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Energieberatung/Statik

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Ansprech­part­ner
Fördermittel/Objektplanung

Unser Sta­tik-Plus-Paket bein­hal­tet die Erstel­lung der Sta­tik (Stand­sicher­heit­snach­weis) inklu­sive der Aus­führungspläne (beispiel­sweise Bewehrungs- und Holzbau­pläne). Gerne übernehmen wir auf Wun­sch auch den Wärmeschutz‑, Schallschutz- und Brand­schutz­nach­weis, sowie die KfW-Baube­gleitung.

Liefer­ung inner­halb von 40 Werk­ta­gen

Die Lieferzeit beträgt 40 Werk­tage nach Erhalt aller erforder­lichen Infor­ma­tio­nen (gemäß Ange­bot). Für drin­gende Fälle, zum Beispiel beim Nachre­ichen von Unter­la­gen an das Bauamt, und gegen Auf­preis ist eine Expressliefer­ung inner­halb von 20 Werk­ta­gen möglich.

Zahlung erst nach Liefer­ung

Die jew­eilige Leis­tung ist spätestens 5 Tage nach Liefer­ung zu begle­ichen. Eine im Einzelfall davon abwe­ichende Vere­in­barung wird trans­par­ent im Ange­bot aufge­führt.

Inklu­sive Bauüberwachung

Im Zuge unser­er fach­planer­ischen Leis­tun­gen übernehmen wir die fach­spez­i­fis­che Bauüberwachung und weisen proak­tiv auf die bau­rechtlichen Anforderun­gen hin. Gegebe­nen­falls arbeit­en wir mit staatlich anerkan­nten Sachver­ständi­gen zusam­men.

Plange­treue Umset­zung (nach Bauweise, Stil, Energi­e­s­tandard)

Wir set­zen Architek­ten­pläne mit den ver­schieden­sten Aus­prä­gun­gen sta­tisch um:

  • Bauweise: Mas­siv- oder Holzrah­men­bau, Block­haus, Bausatzhaus, Fer­tighaus
  • Stil: Fach­w­erkhaus, Land­haus, Bauhaus, Architek­ten­haus, Stadtvil­la
  • Ener­getis­ch­er Stan­dard: Öko­haus, Pas­sivhaus, Niedri­gen­ergie- oder Energies­parhaus
Im Anfrage­for­mu­lar sind alle obi­gen Leis­tun­gen indi­vidu­ell aus- und abwählbar – zusät­zlich kön­nen aber auch Schalpläne, sowie Holz- oder Stahlbau­pläne gewählt wer­den.

Meinungen

4,93 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Google aus 74 Bew­er­tun­gen (156 ins­ge­samt). Hier eine kleine Auswahl von Kun­den­mei­n­un­gen:

Manfred Jaeger

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5.00 von 5 Ster­nen

Ich hat­te zum Bau eines Ein­fam­i­lien­haus­es Sta­tik, Wärmeschutz-nach­weis und Bewehrungs­plan ange­fordert, und dazu die Bauze­ich­nun­gen und Baubeschrei­bung gesandt. Nach nur weni­gen Rück­fra­gen kamen zeit­gerecht. die Sta­tik und die anderen Pläne zurück.Nun, zu Anfang der Bautätigkeit fiel mir sehr pos­i­tiv auf, dass die Pläne auch für Anfänger wie mich immer klar und daher gut les­bar waren. Rück­fra­gen gab es so gut wie keine, Fehler habe ich nicht gefunden.Sehr pro­fes­sionell. Wenn mal eine Rück­frage notwendig war, wurde die sofort geklärt.Der Kon­takt war immer sehr nett.Manfred Jäger,M.Jäger Bauträger GmbH

Susanne Rusch

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5,00 / 5

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Wir kön­nen nur Gutes über ESTATIKA berichten.Unsere Sta­tik wurde zeit­nah und nach unseren Wün­schen berechnet.Fragen zur Aus­führung wur­den schnell beantwortet.Toller Service…vielen Dank.

Über uns

Die ESTATIKA GmbH ist ein bun­desweit tätiges Inge­nieur­büro für Trag­w­erk­s­pla­nung, Bau­physik und Energieber­atung.

Mitar­bei­t­ende
10+
Beruf­s­jahre
15+
Pro­jek­te
1.400+
Mio. € Jahre­sum­satz
+

» Details

Qualifikationen

Unser Inge­nieur-Team beste­ht aus qual­i­fizierten Fachplaner:innen mit je 15+ Beruf­s­jahren und einem (Fach)Hochschulabschluss, sowie Ein­tra­gun­gen in mehreren Inge­nieurkam­mern und weit­eren Qual­i­fika­tio­nen:

Stempel Ingenieurskammer Niedersachsen Mitgliedschaft
Stempel Ingenieurskammer NRW Mitgliedschaft

Informationen zum Bauantrag bei EFH

Ein neu geplantes Ein­fam­i­lien­haus ist ein genehmi­gungspflichtiges Bau­vorhaben. Spätestens bis zur Baube­ginnsanzeige sind die bautech­nis­che Nach­weise (Statik/Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz- und Brand­schutz) bei der Baube­hörde nachzure­ichen.

Je nach Stan­dort und baulichen Gegeben­heit­en kann es sein, dass beispiel­sweise der Schallschutz­nach­weis ent­fällt oder eine ein­fache Erk­lärung beim Brand­schutz­nach­weis aus­re­icht. Teil­weise wird geset­zlich in den einzel­nen Fach­pla­nungs­bere­ichen eine fach­spez­i­fis­che Bauüberwachung gefordert.

Reicht bei einem Fertighaus die Typenstatik für den Bauantrag?

Auch die Errich­tung eines Fer­tighaus­es erfordert eine Bau­genehmi­gung und damit auch das Ein­re­ichen eines Stand­sicher­heit­snach­weis­es. Hier liefern Her­steller häu­fig nur eine Type­n­sta­tik. Die Type­n­sta­tik ist aber nicht zu ver­wech­seln mit einem Stand­sicher­heit­snach­weis. Soll aus ein­er Type­n­sta­tik ein Stand­sicher­heit­snach­weis wer­den, so sind die Annah­men hin­sichtlich der ortsspez­i­fis­chen Gegeben­heit­en (Erdbeben‑, Schneelast‑, Wind­last­zone und Bau­grundgüte) zu über­prüfen. Die sta­tis­chen Berech­nun­gen der Type­n­sta­tik sind zu ergänzen und ggf. anzu­passen.