Wärme­schutz­nach­weis nach GEG

Wärmeschutznachweis

Als anerkan­nte Fachplaner:innen erstellen wir Ihnen bun­desweit den Wärmeschutz­nach­weis nach dem Gebäudeen­ergiege­setz (GEG) für Ihr Bau­vorhaben – unsere per­sön­liche Betreu­ung gilt für Neubau- und Bestands­bau­maß­nah­men.

Doktor-Ingenieur<br>Christoph Ebbing

Dr.-Ing.
Christoph Ebbing

Geschäfts­führer

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Leit­er Trag­w­erk­s­pla­nung

Wir übernehmen darüber hin­aus fach­spez­i­fis­che Auf­gaben der Bauüberwachung und weisen proak­tiv auf die bau­rechtlichen Anforderun­gen hin. Gegebe­nen­falls arbeit­en wir mit staatlich anerkan­nten Sachver­ständi­gen zusam­men.

Liefer­ung inner­halb von Werk­ta­gen

Die Lieferzeit beträgt Werk­tage nach Erhalt aller erforder­lichen Infor­ma­tio­nen (gemäß Ange­bot). Für drin­gende Fälle, zum Beispiel beim Nachre­ichen von Unter­la­gen an das Bauamt, und gegen Auf­preis ist eine Expressliefer­ung inner­halb von Werk­ta­gen möglich.

Zahlung erst nach Liefer­ung

Die jew­eilige Leis­tung ist spätestens 5 Tage nach Liefer­ung zu begle­ichen. Eine im Einzelfall davon abwe­ichende Vere­in­barung wird trans­par­ent im Ange­bot aufge­führt.

Im Anfrage­for­mu­lar sind weit­ere Leis­tun­gen auf Wun­sch indi­vidu­ell auswählbar. Einige Felder sind nur voraus­gewählt um die Anfrage zu erle­ichtern.

Informationen zum Wärmeschutznachweis nach dem GEG

Ein Wärmeschutz­nach­weis nach dem GEG wird laut Lan­des­bauord­nung bei einem bauantragspflichti­gen Bau­vorhaben gefordert. Dies gilt nur für beheizte Gebäude. Bei kleineren Bau­maß­nah­men kann gemäß GEG ein vere­in­fachter Nach­weis aus­re­ichen.

Weit­er­hin kann im Zuge des Bau­genehmi­gungsver­fahrens eine fach­spez­i­fis­che Bauüberwachung zur Über­prü­fung der Aus­führung bauauf­sichtlich gefordert wer­den.

Wärmeschutz nach GEG vs. KfW-Wärmeschutz – Unterschiede?

Abge­se­hen von der Bau­genehmi­gung kön­nen Sie über Ihre Haus­bank För­der­mit­tel bei der Kred­i­tanstalt für Wieder­auf­bau (KfW) beantra­gen. Ein höher­er ener­getis­che Gebäud­e­standard wird mit attrak­tiv­en Dar­lehen­skon­di­tio­nen und/oder finanziellen Zuschüssen gefördert. Um die För­der­mit­tel zu erhal­ten, müssen Sie als Bauherr:in nach­weisen kön­nen, dass Ihr Gebäude den ener­getis­chen Anforderun­gen der KfW entspricht. Der geforderte Wärmeschutz­nach­weis für die KfW-Förderung unter­schei­det sich inhaltlich vom Wärmeschutz­nach­weis nach GEG. Die Antragsstel­lung, der KfW-Wärmeschutz­nach­weis und die späteren Kon­trollen wer­den als soge­nan­nte KfW-Baube­gleitung zusam­menge­fasst.